
Ein Makler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Interessenten ohne Bedingungen anonym sämtliche Objektunterlagen auszuhändigen. Gerichte haben die Anforderungen an den Nachweis eines Maklervertrages verschärft. Nachgewiesen werden müssen
Das ist in der Immobilienbranche üblich. Hochwertige Exposés enthalten häufig genaue Anschrift, Eigentümerinformationen, Grundrisse, wirtschaftliche Daten und teilweise vertrauliche Unterlagen. Daher muß man wissen, mit wem man kommuniziert.
Verbraucher: Bei Online-Maklerverträgen bestehen Widerrufsrecht und Belehrungspflichten. Soll der Makler sofort tätig werden, ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Unternehmer: Für Unternehmen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Belehrung schadet jedoch nicht.
Die Kenntnisnahme der AGB vor Vertragsschluss ist allgemeiner Standard und kundenfreundlicher als eine stillschweigende Einbeziehung.
Ich kann und darf daher ohne Kenntnis Ihres Namens und Ihrer Adresse, ohne Bestätigung des Maklervertrags oder ohne Anerkennung der Vertragsgrundlagen keine Objektdetails herausgeben. Wenn Sie den Vertrag derzeit nicht schließen möchten, respektiere ich das selbstverständlich. Dann kann ich Ihnen die Unterlagen leider nicht zur Verfügung stellen. Sie können aber jederzeit später das Anfrageformular ausfüllen und absenden. Falls Sie vorher Fragen haben, erreichen Sie mich unter 0171 330 330 3